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Stadt- und Standortentwicklung: FAQ Owen 2035

Mit der Gemeinderatssitzung am 07. Mai 2024 wurde der Bürgerbeteiligungsprozess zur „Perspektive Owen 2035“ beschlossen. Eines der Ergebnisse und Wunsch aus der Bevölkerung ist eine transparentere und offenere Kommunikation zu Themen rund um die Stadt- und Standortentwicklung. In der Kommunalpolitik werden viele Entscheidungen getroffen, die sich auf das Leben im Ort auswirken und unsere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Fragen, die die Stadtverwaltung besonders oft erreichen, werden aufgearbeitet und zukünftig über die bekannten Kanäle veröffentlicht.

Wir laden Sie als Bürger und Bürgerinnen dazu ein, Ihre Fragen an uns zu formulieren oder in den persönlichen Austausch zu treten. Senden Sie diese gerne an buergermeisteramt@owen.de. Parallel dazu gibt es das Angebot der Bürgersprechstunde, jeweils dienstags von 16 – 18 Uhr nach Terminvereinbarung bei Frau Hinz (Telefonnummer: 07021/8006-22 / n-hinz(@)owen.de).

Wie ist der Stand in Bezug auf die Ortsrandstraße?

Eines der Schlüsselprojekte aus „Owen 2025“ war es, eine Entscheidungsgrundlage für die Ortsumfahrung zu erarbeiten. Gemeinsam haben die Stadtverwaltung und der Gemeinderat eine Planungsvariante für die Ortsrandstraße entwickelt. Ein wichtiger Meilenstein war die Bestätigung des Regierungspräsidiums, dass die geplante Trasse einer möglichen Ortsumfahrung des Bundes nicht entgegensteht.

Folgende Schritte stellen den Projektverlauf der Planungen für die Realisierung der Ortsrandstraße dar:

  1. Erste Einschätzungen durch Naturschutzrechtliche Voruntersuchungen und Bodengrundgutachten
  2. 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Februar 2022
  3. Verkehrszählung als Grundlage für Verkehrsuntersuchung und Geräuschimmissionsprognose aufgrund des Ausbaus der Neuen Straße im Frühjahr 2024

Parallel finden derzeit die Abstimmungen bezüglich eines Lebensmittelmarktes (Nahversorger) sowie zur Anbindung der Bestandsgebäude und des Neubaugebietes an die L1210 statt.

Sobald die notwendigen Gutachten vorliegen, die Planung der Ortsrandstraße konkretisiert ist sowie idealerweise die Finanzierungsmöglichkeit über einen GVFK-Antrag geprüft ist, werden im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung zentral und transparent die Ergebnisse präsentiert und die Priorität der Umsetzung für die Owener Bürger und Bürgerinnen zu ermitteln. 

Nächster Schritt ist die Änderung des Flächennutzungsplans als Basis zur Aufstellung des notwendigen Straßenbebauungsplans. Zudem ist ein Grunderwerb für die Straßenflächen nötig. Die dafür notwendige Trassenplanung kann nach Ermittlung der fehlenden Parameter (Verkehrsuntersuchung, Geräuschimmissionsprognose etc.) angegangen werden.

Warum gibt es keine Photovoltaik-Anlage auf der Teckhalle?

Diese Möglichkeit wurde im Rahmen der Sanierung der Teckhalle geprüft. Aus statischen Gründen ist es nicht möglich eine Photovoltaik-Anlage auf dem Teckhallendach zu errichten, ohne deren Standsicherheit zu gefährden.

Warum braucht es eine Erweiterung des Rathauses?

Vier wesentliche Gründe haben zur Entscheidung des Gemeinderates zur Rathaussanierung und Erweiterung beigetragen:

  1. Bereits im aktuellen Grundriss kann der Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet werden. Die Anordnung des Sozial-/Ordnungs- und Bauordnungsamtes erfordert den Durchgang durch den Bürgerservice und wird durch den gemeinsamen Zugang den Anforderungen des Datenschutzes nicht gerecht. Ebenso bedarf es für Kopierer einen eigenen Raum, der vom Publikumsverkehr abgetrennt ist. Zusätzlich sind notwendige Anforderungen beispielsweise an den Serverraum nicht gegeben.
  2. Aktuell ist das Rathaus nicht barrierefrei. Dies soll mit der Sanierung und Erweiterung auf allen Ebenen barrierefrei erreichbar sein.
  3. Die Organisationsuntersuchung für die Stadtverwaltung aus 2021/2022 hat eine Unterdeckung des Personalbedarfs ermittelt. Deshalb wurde versucht, das Personal entsprechend aufzustocken. Zudem ist absehbar, dass mit Zunahme der Aufgaben und deren Komplexität weiteres Personal benötigt wird. Damit besteht zum aktuellen Zeitpunkt ein zusätzlicher Flächenbedarf, der sich zukünftig auch unter Berücksichtigung von Home-Office noch weiter verändert. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses werde alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer breiten Themenvielfalt vor Ort gebraucht. Gleichzeitig ist das einzige Besprechungszimmer, auf das einerseits aufgrund des Platzmangels in den Büros und andererseits aufgrund des Datenschutzes, ausgewichen werden muss, oft mehrfach gebucht. In der Folge muss auf weitere kommunale Räumlichkeiten ausgewichen werden, wodurch der effiziente Verwaltungsablauf unterbrochen wird.
  4. Im Rathausneubau ist ein multifunktionaler Raum vorgesehen, der neben den Gemeinderatssitzungen weitere Nutzungen ermöglichen wird. Er kann auch für Veranstaltungen beispielsweise von Vereinen wie deren Mitglieder- und Ausschusssitzungen, optional mit Einbindung des Rathausplatzes, als barrierefreies Wahllokal oder für Trauerfeiern genutzt werden.

Weitere Informationen rund um den städtebaulichen Wettbewerb zur Rathaussanierung und Rathauserweiterung sowie die Entstehungsgeschichte und Gründe für die Entscheidung für den Siegerentwurf finden Sie hier.

Wie geht es weiter?

Auf Basis des städtebaulichen Wettbewerbs besteht ein Planungsversprechen der Planer bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach der HOAI (Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure). Die entsprechenden Planungsleistungen wurden vom Gemeinderat beauftragt.

Derzeit wird der Vorentwurf erstellt. Er bildet die ersten Planungsüberlegungen sehr konkret ab und es gibt eine Kostenschätzung. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat, der Änderungen der Planung entscheiden kann. Diese fließen vertiefend ein.

Abschluss der Leistungsphase 5 ist die Ausführungsplanung mit Kostenberechnung. Sie gibt Aufschluss über die Ausführung der Umsetzung sowie über die konkreten Kosten.

Der Gemeinderat entscheidet zu diesem Zeitpunkt über die Umsetzung des Vorhabens. Mit positiven Beschluss folgt die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (6-9). Diese beinhalten die Ausschreibung der Leistungen über die Vergabe bis hin zur baulichen Umsetzung und der Abnahme der Arbeiten.