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Städtebaulicher Wettbewerb - Rathaus und Umgebung

Warum die Rathauserweiterung/ bzw. -sanierung erforderlich ist?

Vier wesentliche Gründe haben zur Entscheidung des Gemeinderates zur Rathaussanierung und Erweiterung beigetragen:

  1. Bereits im aktuellen Grundriss kann der Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet werden. Die Anordnung des Sozial-/Ordnungs- und Bauordnungsamtes erfordert den Durchgang durch den Bürgerservice. Durch den gemeinsamenZugang wird man den Anforderungen an den Datenschutz nicht gerecht. Ebenso bedarf es für Kopierer einen eigenen Raum, der vom Publikumsverkehr abgetrennt ist. Zusätzlich sind notwendige Anforderungen beispielsweise an den Serverraum nicht gegeben.
  2. Aktuell ist das Rathaus nicht barrierefrei. Dies soll mit der Sanierung und Erweiterung auf allen Ebenen barrierefrei erreichbar sein.
  3. Die Organisationsuntersuchung für die Stadtverwaltung aus 2021/2022 hat eine Unterdeckung des Personalbedarfs ermittelt. Deshalb wurde versucht, das Personal entsprechend aufzustocken. Zudem ist absehbar, dass mit Zunahme der Aufgaben und deren Komplexität weiteres Personal benötigt wird. Damit besteht zum aktuellen Zeitpunkt ein zusätzlicher Flächenbedarf, der sich zukünftig auch unter Berücksichtigung von Home-Office noch weiter verändert. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer breiten Themenvielfalt vor Ort gebraucht. Gleichzeitig ist das einzige Besprechungszimmer, auf das einerseits aufgrund des Platzmangels in den Büros und andererseits aufgrund des Datenschutzes, ausgewichen werden muss, oft mehrfach gebucht. In der Folge muss auf weitere kommunale Räumlichkeiten ausgewichen werden, wodurch der effiziente Verwaltungsablauf unterbrochen wird.
  4. Im Rathausneubau ist ein multifunktionaler Raum vorgesehen, der neben den Gemeinderatssitzungen weitere Nutzungen ermöglichen wird. Er kann auch für Veranstaltungen beispielsweise von Vereinen wie deren Mitglieder- und Ausschusssitzungen,optional mit Einbindung des Rathausplatzes, als barrierefreies Wahllokal genutzt werden.

Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich intensiv mit dem Thema Rathaussanierung und -erweiterung befasst. Es wurden Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt, um Insbesondere auch den Raumbedarf und die Anforderungen an zeitgemäße Büroflächen zu ermitteln. Nachfolgend wird auf die Herangehensweise zur Rathaussanierung und -erweiterung eingegangen: 

 

Maßnahmen- und Neuordnungskonzept – Sanierungsgebiet Ober- und Unterstädtle

Das vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen- und Neuordnungskonzeptes für das Sanierungsgebiet Ober- und Unterstädtle (Beschluss 09.05.2017), beinhaltet auch den Umbau des Rathauses sowie die Umgestaltung des Rathausplatzes. Hintergrund: Das Rathaus bedarf einer Sanierung und hierbei ist auch das Umfeld, die Barrierefreiheit und ein weiterer Flächenbedarf zu betrachten.

Durch Benennung dieser Maßnahme im Sanierungsgebiet können Fördermittel abgerufen werden, was sich positiv auf die Finanzierung auswirkt. Beim denkmalgeschützten Rathaus kommt zudem ein höherer Fördersatz als bei anderen Gebäuden zur Anwendung.

Die Verwaltung hat sich nach der Aufnahme ins Landessanierungsprogramm mit der STEG Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH als Sanierungsberater zur Umsetzung der Maßnahme besprochen.

 

Abgrenzung des Sanierungsgebiets

 

Erstellung Organigramm und Raumprogramm

Es wurde ein Organigramm und ein Raumprogramm erstellt, welches den Personalbedarf und den notwendigen Flächenbedarf für eine zeitgemäße Verwaltungsorganisation ermittelt. Zudem wurde die derzeitige Rathausfläche (Ist) mit dem Soll gegenübergestellt.

  • Hier wurde ein zusätzlicher Flächenbedarf ermittelt. (Soll ca. 517 m² / Ist 317 m²).
  • Weiteres Raumprogramm durch die STEG 2021, Raumbedarf von ca. 220 m² erforderlich.
 

Baualterskartierung in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt

Die Planunterlagen zur Baualterskartierung zeigen auf, welche Mauern unangetastet bleiben müssen und an welcher Stelle eine Grundrissänderung im Bestand möglich ist.

Der Gedanke, das 2. OG ausbauen zu können musste nach der Baualterskartierung und Begehung des Gebäudes mit dem Landesdenkmalamt verworfen werden. Aufgrund der Turmkonstruktion kann dort keine ausreichende Zugänglichkeit geschaffen werden.

Fazit: Es braucht zwingend einen Anbau, um überhaupt Erweiterungsflächen generieren zu können.

 

Entschluss über Planungswettbewerb

In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2019 wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Durchführung des Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe beauftragt.

Hintergrund: Nachdem das Rathaus mit seinem Umfeld ein ortsbildprägender Bereich ist und weiterhin einen angemessenen Rahmen für die traditionellen Owener Veranstaltungen, wie Maientag, Stadtfest uvm. bieten soll, ist es erforderlich die weiteren Planungsschritte mit sorgsamem Blick festzulegen.

Im Rahmen eines Wettbewerbs sollen deshalb wichtige Kriterien wie bspw. überplanbare Flächen, notwendiges Raumprogramm, Barrierefreiheit, Denkmalschutz usw. festgelegt werden, welche dann Grundlage für das weitere Verfahren sind.

 

Fläche für eine Rathauserweiterung wurde geprüft

  • Festlegung durch das Landesdenkmalamt: Ein Anbau darf nur auf der Ostseite vorgesehen werden.
  • Es wurden Alternativflächen zum Bürgermeisterhaus geprüft.
  • Grundstücksgespräche mit privaten Eigentümern im Umfeld wurden geführt. Leider konnte kein Grundstück erworben werden.
  • Die Alternativen waren u.a. aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit und in Bezug auf einen Ausbau wegen des Denkmalschutzes nicht möglich.
  • In der Gemeinderatsitzung vom 05.10.2021 wurden hier mögliche Flächen vorgestellt.
  • In der Sitzung am 26.10.2021 wurde festgelegt, dass sich der Realisierungsteil des Wettbewerbsverfahren sowohl auf das Rathaus, den Rathausplatz und Rathausstraße 8/1 erstreckt. Die Fläche zwischen dem Rathausplatz bis zum Backhaus wird im Wettbewerbsverfahren als Ideenteil dargestellt.
 

Vorstellung und Zeitplan für das städtebauliche Wettbewerbsverfahren

In der Sitzung am 15.06.2021 stellte Herr Dr. Sperle von der STEG Stadtentwicklung GmbH das Prozedere zum Wettbewerbsverfahren mit den unterschiedlichen Möglichkeiten sowie den zeitlichen Ablauf vor. 

 

Beschluss über die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs

Des Weiteren wurde in der Sitzung am 05.10.2021 von der STEG Stadtentwicklung GmbH der Entwurf für die Auslobung des Rathauswettbewerbs vorgestellt.

Der Gemeinderat hat in der darauffolgenden Sitzung (26.10.2021) die Mitglieder des Preisgerichts bestimmt sowie die Entscheidung über die einzubringenden Flächen beschlossen. 

- Sanierung und Erweiterung Rathaus mit Umfeld (26.10.2021)

- Sanierung und Erweiterung Rathaus mit Umfeld (26.07.2022)

 

Kolloquium

Das Rückfragenkolloquium fand am 11.02.2022 im Herzog-Konrad-Saal statt, darauf folgte dann auch noch eine Besichtigung des Rathauses und Umgebung mit den Planungsbüros.

 

Preisgerichtssitzung

Das Preisgericht hat am 13.05.2022 die Entscheidung zum Entwurf zur Realisierung des Neubaus des Rathauses Owen und Umgebung getroffen.
Insgesamt wurden 15 Planungsbüros in einer beschränkten offenen Ausschreibung um die Teilnahme am Wettbewerb angehalten. 5 Büros waren im Vorfeld fest gesetzt worden. Die Qualifizierung der weiteren 10 Teilnehmer erfolgte über die in der Auslobung dargelegten Kriterien. Es sind insgesamt 14 Vorentwürfe mit passenden Modellen abgegeben worden.
In der Preisgerichtssitzung wurde jeder Entwurf einzeln bewertet. Die Entscheidungen des Preisgerichts erfolgte einstimmig.
Das Preisgericht bestand aus 5 Fachpreisrichtern (Ingenieure/Architekten/Landschaftsplaner)
und 4 Sachpreisrichtern (3 Ratsmitglieder + Bürgermeisterin). 

 

Vorstellung Preisträger

Am Samstag den 14.05.2022 erfolgte dann die Ausstellungseröffnung in der Teckhalle mit der Bekanntgabe der Preise 1 bis 4. 

 

Dabei ist zu beachten, dass es sich um Vorentwürfe handelt. Deshalb kann es bis zur Umsetzung auch noch Änderungen geben und es müssen nicht alle Details genauso umgesetzt werden.

 

Ausstellung im Herzog-Konrad-Saal

Alle eingereichten Planungen und Modelle konnten in der Woche vom 16.05.2022 bis 22.05.2022 im Herzog-Konrad-Saal eingesehen werden.